Mauer in der Klever Straße muss zurückgebaut werden

28.10.2007, 14:26 Uhr | Hünxe
Muss mindestens auf 1 m Höhe zurückgebaut werden: Die Mauer in der Klever Straße
Muss mindestens auf 1 m Höhe zurückgebaut werden: Die Mauer in der Klever Straße

Erlaubt sind in einem Bereich von 5 m parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1 m.

Die illegal errichtete ca. 2 m hohe Mauer auf dem unteren Eckgrundstück „Klever Straße/Zum Licken Berg“ muss mindestens auf 1 m Höhe gemäß dem geltenden Bebauungsplan zurückgebaut werden. In seiner Sitzung am 12. September 2007 hatte der Ausschuss „Planen, Umwelt, Bauen“ einen entsprechenden Beschluss gefasst und die vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks beantragte Befreiung (Abweichung) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Klever Straße“ hinsichtlich der Errichtung der Garteneinfriedung abgelehnt. Hinsichtlich der von dem Eigentümer geplanten Errichtung einer Garage hat der Ausschuss „Planen, Umwelt, Bauen“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch in Aussicht gestellt.