Mauererbauer scheitert mit seinem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.
Erregt weiterhin die Gemüter in der Gemeinde Hünxe: die illegal errichtete Mauer in der Klever Straße.Die Mauer in der Klever Straße ist in ihrer bestehenden Form weiterhin illegal. Der Mauererbauer wollte nun mit seinem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Hünxe erreichen, dass durch eine Änderung diese Mauer in der jetzigen Form nachträglich legalisiert wird. Mit diesem Ansinnen ist er gescheitert. Am Donnerstag, 13. März 2008, lehnte der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Hünxe in seiner Sitzung den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 einstimmig ab. Zuvor hatte schon am Montag, 03. März 2008, der Ausschuss "Planen, Umwelt, Bauen" der Gemeinde Hünxe den Antrag des Mauererbauers einstimmig abgelehnt.
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Hünxe gilt: Einfriedungen in einem Bereich von 5 Metern parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche (damit sind Straßen und Bürgersteige gemeint) dürfen eine Höhe von bis zu 1 Meter haben. Einfriedungen parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche "Fußweg" dürfen eine Höhe von bis zu 2 Metern haben. Der Mauererbauer muss seine Mauer an der Klever Straße und an der Straße "Am Licken Berg" auf 1 Meter Höhe zurückbauen. Derzeit hat sie eine Höhe von ca. 2 Metern.