CDU-Gemeindeverband Hünxe

Kreis Wesel gegen 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf Dorstener Straße

CDU Hünxe macht deutlich: Kreis Wesel lehnt 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf Dorstener Straße in Hünxe ab. Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Hünxe sprach sich im Oktober 2007 einstimmig für eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf Dorstener Straße aus.
Macht deutlich, dass nicht die Gemeinde Hünxe, sondern der Kreis Wesel gegen eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dorstener Straße ist: CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Wilhelm WindszusMacht deutlich, dass nicht die Gemeinde Hünxe, sondern der Kreis Wesel gegen eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dorstener Straße ist: CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Wilhelm Windszus
Es ist der Kreis Wesel und nicht die Gemeinde Hünxe, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Dorstener Straße in Hünxe ablehnt. Dies macht jetzt noch einmal der Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbandes Hünxe, Wilhelm Windszus, deutlich. Einige Bürger glauben nach seinen Beobachtungen möglicherweise noch, die Gemeinde Hünxe sei hier gegen eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung.

Am 24. Oktober 2007 hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Hünxe, dem der Hünxer CDU-Vorsitzende auch angehört, einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt eine Streckengeschwindigkeit von 30 km/h auf der Dorstener Straße ab der Kreuzung Dorstener Straße / Hardtbergweg bis zur Rathauszufahrt am Bensumskamp zu beantragen. Ferner sind Querungshilfen an folgenden Stellen der Dorstener Straße zu beantragen:
- Einmündung Zum Alten Pastorat / Hünxer Feld,
- Einmündung Hünxer Feld / Bachstege (Ost),
- Im Bereich Kutzerskath.“

Mit Schreiben vom 17. März 2008 lehnte der Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr beim Kreis Wesel den Antrag der Gemeinde Hünxe auf Einführung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dorstener Straße ab. In seinem Antwortschreiben betont der Kreis Wesel, dass die Dorstener Straße in dem in Rede stehenden Teilstück gegenüber den untergeordneten Straßen als Vorfahrtstraße beschildert ist.

Weiter führt der Kreis Wesel aus: „Nach § 45 Abs. 9 der StVO sind u.a. Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Besondere Umstände, die eine zwingende Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich machen, könnten sich aus dem Unfallgeschehen ergeben. Die Ausweitung der Verkehrsunfalldaten der Kreispolizeibehörde für den Zeitraum vom 01. Januar 2003 bis zum 11. Januar 2008 ergab, dass sich in diesem Zeitraum kein einziger Unfall ereignet hat, dessen Ursache auf eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeitsbeschränkung beruht.
Die Verwaltungsvorschrift zu Verkehrszeichen 274 StVO besagt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort anzuordnen sind, wo unangemessene Geschwindigkeiten mit Sicherheit zu erwarten sind oder es aufgrund von Verkehrsbeobachtungen zu besonderen Gefahrensituationen kommt oder Unfalluntersuchungen dies erfordern.
Die in der Zeit vom 26. September 2007 bis zum 08. Oktober 2007 durchgeführte Verkehrsmessung stellt im Ergebnis fest, dass die dort ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit bei 88 % der erfassten Verkehrsteilnehmer nunmehr lediglich bei 40,7 (ortseinwärts) bzw. 40,9 (ostauswärts) km/h liegt. Insofern ist hier nicht zu erwarten, dass unangemessene Geschwindigkeiten gefahren werden.“

Zusammenfassend stellt der Kreis Wesel in seinem Antwortschreiben an die Gemeinde Hünxe fest, „dass die nach der StVO geforderten Kriterien für eine Anordnung der Verkehrszeichen 274-53 StVO „30“ hier nicht erfüllt werden und insoweit der Antrag abzulehnen ist“.

Hinsichtlich der beantragten Querungshilfen stellt der Kreis Wesel fest, dass es sich um bauliche Anlagen handelt, deren Planung, Ausführung und Gestaltung in Verantwortung des Straßenbaulastträgers liegt. Sofern dieser beabsichtige, entsprechende Bauvorhaben durchzuführen, seien sowohl die Kreispolizeibehörde als auch der Kreis Wesel als Träger öffentlicher Belange vorher anzuhören.