Verfahren der Dichtheitsüberprüfung ernsthaft überdenken
Für erheblichen Unmut und Bedenken bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgt die Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung bei privaten Abwasseranlagen. Die in vielen Räten im Kreis Wesel aktuell verabschiedeten Satzungen regeln die Dichtheitsprüfung der privaten Hausanschlüsse. „Gerade im Außenbereich, wo viele Hausbesitzer in den vergangenen Jahren ihre Dreikammersysteme um- oder ausgebaut haben, ist jetzt eine Untersuchung durch Kamera-Befahrung oder unter Druck-Setzung der häuslichen Abwasserleitungen abzulehnen.“ So der Agrarausschuss-Vorsitzende der CDU im Kreis Wesel, Arnd Cappell–Höpken. „Ich bezweifle aber auch insgesamt, ob bei allen privaten Abwasserrohren überhaupt Untersuchungsaufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wie bei vielen anderen Auflagen für die Landwirtschaft wird auch hier das EU-Recht in NRW verschärft. Ich glaube nicht, dass es in Polen, Italien oder Rumänien ähnliche Verordnungen gibt“ so Cappell–Höpken, „nur wir Deutschen neigen zu solch einer übertriebenen Umsetzung der EU-Richtlinien.“
Vor 20 Jahren wurde die Dichtigkeitsprüfung durch die SPD-geführte Landesregierung festgesetzt und 2007 die Fristen zur Überprüfung verlängert. Jetzt, wo das Fristende droht, zeigen sich die Dimensionen und die gewaltigen Kosten.