Dichtigkeitsprüfung ist Thema in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Reichte Antrag auf Resolution zum Thema \"Dichtigkeitsprüfung\" ein: CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Michael WefelnbergDie CDU-Fraktion beantragt, die folgende Resolution der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beschlussfassung vorzulegen:
Der Rat der Gemeinde Hünxe fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Umsetzung des §61 Abs. 2 des LWG und die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen –Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- SüwVD Abwasser Teil 2vom 17.10.2013 – Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen für die Dichtigkeitsprüfung bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen. Zudem fordert der Rat die Landesregierung auf, eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen.
Begründung:
Ziel des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Schaffung bundeseinheitlicher Standards zum Grundwasser- und Gewässerschutz. Da Grundwasser keine Landesgrenzen kennt, muss der Schutz desselben übergreifend geregelt werden. So lange keine Bundesrechtsverordnung besteht, sollte NRW nicht mit landeseigenen Regelungen vorpreschen, da sonst die Gefahr besteht, dass dann Landesrecht dem Bundesrecht widerspricht und die Bürgerinnen und Bürger des Landes benachteiligt werden können. Die sich aus der Dichtigkeitsprüfung ergebende Sanierung stellt u.U. eine erhebliche finanzielle Belastung der Betroffenen dar, die gerade im ländlichen Raum die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit voller Wucht trifft. Da es obendrein keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis für den Nutzen einer derartigen Maßnahme gibt und auch die Grundwasserqualität in Hünxe auch ohne diese Regelung das Prädikat „ausgezeichnet“ verdient, lehnt der Rat der Gemeinde Hünxe diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger ab.
Ferner fordert der Rat der Gemeinde Hünxe die Landesregierung auf, eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen, die dann aber auch einer wissenschaftlichen Nutzenanalyse standhalten muss.