Hünxer Christdemokraten erwarten baldiges Tätigwerden des Kreises Wesel
Die Mauer in der Klever Straße versperrt dem nördlich gelegenen Nachbarn auf dessen Garageneinfahrt jeglichen erforderlichen Einblick auf die Klever Straße nach SüdenIn Sachen „Rückbau der Mauer in der Klever Straße“ in Hünxe erwarten die Hünxer Christdemokraten ein baldiges Tätigwerden der jetzt wieder zuständigen Kreisverwaltung Wesel, so der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende Wilhelm Windszus. Und die Bürger der Gemeinde Hünxe erwarten dies auch!
Die illegal errichtete ca. 2 m hohe Mauer auf dem unteren Eckgrundstück „Klever Straße/Am Licken Berg“ muss mindestens auf 1 m Höhe gemäß dem geltenden Bebauungsplan zurückgebaut werden. In seiner Sitzung am 12. September 2007 hatte der Ausschuss „Planen, Umwelt, Bauen“ der Gemeinde Hünxe einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst und die vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks beantragte Befreiung (Abweichung) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Klever Straße“ hinsichtlich der Errichtung der Garteneinfriedung abgelehnt. Hinsichtlich der von dem Eigentümer geplanten Errichtung einer Garage hat der Ausschuss „Planen, Umwelt, Bauen“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch in Aussicht gestellt.
Wie jetzt Bürgermeister Hermann Hansen in einem Telefonat mit dem Hünxer CDU-Gemeindeverbandsvorsitzenden Windszus bestätigte, hat die Gemeinde Hünxe den Vorgang mit der entsprechenden Beschlussfassung des Ausschusses „Planen, Umwelt, Bauen“ der Kreisverwaltung zuständigkeitshalber vorgelegt. Diese ist jetzt am Zuge.
Wir erwarten, dass die Kreisverwaltung nunmehr alsbald tätig wird und den Rückbau der Mauer in der Klever Straße gemäß dem gültigen Bebauungsplan forciert, so der Hünxer CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende. Erlaubt sind in einem Bereich von 5 m parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1 m.
Die beantragte Garage darf der Eigentümer dagegen bauen. Die Genehmigung liegt vor.